Samstag, 18. Februar 2012

10 Argumente für den Tarifvertrag


Warum einen Haustarifvertrag beim DJH Bayern?


Hier die 10 wichtigsten Argumente!


1. Das Grundgesetz garantiert: Arbeitnehmer haben das Recht sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und ihre Interessen an gerechter Bezahlung und fairen Arbeitsbedingungen gemeinsam durchzusetzen (sog. Koalitionsfreiheit).

2. „Tarifverträge nützen – Tarifverträge schützen“: Tarifverträge schaffen für die Beschäftigten einklagbare Rechtsansprüche auf alle Regelungen wie Vergütung, Urlaubsdauer, Zuschläge, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vieles mehr. Tarifverträge gelten für Mitglieder der Gewerkschaft „unmittelbar und zwingend“, d.h. jede schlechtere Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag ist unwirksam.

3. Ohne Tarifverträge haben Beschäftigte grundsätzlich nur den Anspruch auf die gesetzlichen Mindestregelungen (sofern im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt)

4. Gemeinsam mit anderen Betroffenen kann man als Beschäftigter viel mehr erreichen als allein gegenüber dem Arbeitgeber.

5. Tarifverträge schaffen ähnliche Wettbewerbsbedingungen innerhalb einer Branche und verhindern damit, dass der Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird (Konkurrenz um die miesesten Arbeitsbedingungen)

6. Gewerkschaften haben viel Erfahrung, Kompetenz und „Know-How“ mit dem Verhandeln von Tarifverträgen und dem Formulieren von tariflichen Regelungen.

7. Beim DJH Bayern werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten mehr oder weniger einseitig von der Arbeitgeberseite festgelegt. Auch die Tatsache, dass dies mit dem Betriebsrat in der Vergangenheit festgelegt wurde, ändert daran nichts. Denn ein Betriebsrat hat keinerlei Druckmittel in Tarifangelegenheiten. Er kann die Interessen der Beschäftigten, anders als eine Gewerkschaft, nicht durchsetzen, er hat dazu keine gesetzliche Handhabe und ist per se in einer schwachen Verhandlungsposition. Es ist den Betriebsräten sogar gesetzlich untersagt, Regelungen mit dem Arbeitgeber abzuschließen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden (§ 77,3 BetrVG). Tarifverträge dürfen nur Gewerkschaften abschließen. Der Betriebsrat wird sich an das Gesetz halten.

8. Beim DJH werden entgegen der Behauptung des Arbeitgebers keine marktüblichen Vergütungen gezahlt. Der aktuelle Tarifvertrag für „Arbeitnehmer im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe“ Bayern sieht vor, dass bspw. eine Küchenhilfe nach 2 Jahren in der Tätigkeit eine Vergütung von monatlich 1.906 Euro erhält. Hinzu kommen Zuschläge für Mehrarbeit, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Dies ergibt ein Jahreseinkommen von 24.065 Euro bei einer 39 Stunden Woche. Vergleichen Sie selbst mit Ihrem Gehalt (Umrechnung von einer 40 Stunde Woche) und überprüfen Sie die Aussage des Arbeitgebers.
Die Wahrheit ist: Immer mehr Beschäftigte sind unzufrieden mit der Bezahlung und verlangen zu Recht endlich Verbesserungen.

9. In den letzen Wochen und Monaten sind bereits viele Beschäftigte Mitglied bei ver.di geworden  und haben sich damit zum Tarifvertrag bekannt. ver.di hat damit einen wachsenden Auftrag, Verhandlungen beim DJH zu führen.
Je mehr wir werden, desto stärker sind wir.

10. Es ist eine ver.di Tarifkommission gebildet worden. In dieser sitzen Beschäftigte des DJH Bayern. Diese Tarifkommission hat speziell für das DJH Bayern zugeschnittene Tarifvertragstexte ausgearbeitet und dem Arbeitgeber vorgelegt. Jetzt kommt es darauf, dass der Arbeitgeber seine Blockadehaltung aufgibt und mit ver.di über den Tarifvertrag verhandelt.
Gemeinsam schaffen wir das!

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