Mittwoch, 21. März 2012

DJH nimmt Kündigung zurück

Voller Erfolg für freie Meinungsäußerung im Blog

(Artikel wurde vom Partnerblog übernommen)

Jugendherberge Wuppertal: DJH nimmt Kündigung zurück


erstellt von djh — zuletzt verändert: 02.05.2012 22:09

Im Fall eines gekündigten Minijobbers der Jugendherberge Wuppertal hat der DJH Rheinland nun die Kündigung zurückgenommen. Das war das Ergebnis eines Gütetermins vor dem Arbeitsgericht Wuppertal. Die "betriebsbedingte Kündigung" hatte im Zusammenhang mit der Nachforderung nicht ausbezahlter Sonn- und Feiertagszuschläge durch mehrere Wuppertaler Beschäftigte gestanden.

Jugendherberge Wuppertal: DJH nimmt Kündigung zurück
Jugendherberge Wuppertal: Versuchte Kündigung als Einschüchterung?

Kündigung als Maßregelung?

Zu Beginn des Gütetermins stellte der Anwalt des DJH selbst die Begründung der Kündigung infrage. Er wies darauf hin, dass der Landesverband Rheinland zwar eine "betriebsbedingte Kündigung" ausgesprochen habe, es sich aber eigentlich um eine verhaltensbedingte bzw. Verdachtskündigung handele. Angeblich unterhalte der gekündigte Beschäftigte eine Internetseite, auf der er die Mitarbeiter des DJH zur "Renitenz gegen den Arbeitgeber"aufrufe. Der Anwalt musste jedoch auf Nachfrage des Gerichts selbst einräumen, diese vermeintliche Internetseite niemals persönlich gesehen zu haben und nicht beurteilen zu können, ob die dort angeblich eingestellten Inhalte nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Nach dem Hinweis des Klägeranwalts darauf, dass es in der vorliegenden Sache um eine betriebsbedingte Kündigung gehe, wurde der Punkt nicht weiter behandelt.

Auseinandersetzung um nicht ausbezahlte Sonn- und Feiertagszuschläge

Der betroffene Beschäftigte wies vor Gericht darauf hin, dass er selbst die Absicht gehabt habe, sein Arbeitsverhältnis zum 31.5. zu beenden, dass aber die betriebsbedingte Kündigung zum 30.04. offensichtlich eine Reaktion des DJH darauf gewesen sei, dass er eine Auseinandersetzung um nicht ausbezahlte Sonn- und Feiertagszuschläge führe. Es gebe keine betriebsbedingten Gründe für die Kündigung. Die Kündigung sei daher ungerechtfertigt und müsse weg.

DJH nimmt Kündigung zurück

Das Ergebnis des Termins war eine Einigung: Der DJH Rheinland nimmt die Kündigung zurück. Das Arbeitsverhältnis endet in beiderseitigem Einvernehmen zum 31.5. Der betroffene Beschäftigte erhält eine Abfindung in Höhe von 600 Euro und wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt. Das anwesende Publikum und Beschäftigte des DJH nahmen das Ergebnis als Sieg über die Praktiken des Landesverbands wahr. Bei der Kündigung sei es darum gegangen, "andere Beschäftigte einzuschüchtern". Dies sei offensichtlich nicht gelungen. Unter anderem hatte ein Vertreter des Landesverbands Beschäftigten der JH Wuppertal kürzlich mit Lohnrückzahlungen gedroht.




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