Mittwoch, 27. Juni 2012

Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer,Auswirkungen auf das DJH Bayern



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die „Anweisungen für die Führung einer Jugendherberge“ beim Jugendherbergswerk Bayern
enthalten einen altersabhängigen Urlaubsanspruch für die Beschäftigten. Die
Urlaubsregelung sieht vor:

bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 23 Arbeitstage
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 25 Arbeitstage
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage
Der Urlaubsanspruch für Jugendliche ist gesondert gestaffelt.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. März 2012 die altersabhängige Staffelung der Urlaubsansprüche des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für unwirksam erklärt. Der TVöD sieht eine ähnliche Staffelung des Urlaubsanspruches von 26 Tagen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, 29 Tagen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und von 30 Tagen ab dem vollendeten 40. Lebensjahr vor. Das BAG entschied, dass nach dem „Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)“ Beschäftigte u.a. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden dürfen, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres
Alters eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

In der Begründung führt das BAG an, dass ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr sich kaum begründen lässt. Der Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters kann nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, so dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt. [Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2010 - 20 Sa 2058/09 -].

Diese höchstrichterliche Entscheidung schafft eine grundsätzliche neue Rechtslage und ist u.E. auf alle anderen Betriebe übertragbar. Für die Beschäftigten des Jugendherbergswerkes Bayern bedeutet dies aus unserer Sicht, dass alle Beschäftigten ab dem Jahr 2012 einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub haben. Den Beschäftigten mit einem geringeren Urlaubsanspruch empfehlen wir, mit Verweis auf die Entscheidung des BAG die Differenz zu den 30 Tagen noch im Jahr 2012 beim Arbeitgeber zu beantragen. Sollte der Arbeitgeber einen geringeren Urlaubsanspruch als 30 Tage gewähren, ist zu überlegen, ob ver.di eingeschaltet wird und der Anspruch auf gerichtlichem Wege eingeklagt wird. ver.di-Mitglieder haben Rechtschutz und dadurch keine Kosten.


Euch stehen somit 30 Tage Urlaub zu, egal ob jung oder schon a bissl älter. Solltet Ihr Hilfestellung für Euere Anfragen an den Arbeitgeber brauchen, sendet einfach eine Mail an  


djh.blogger(at)gmail.com

und Euch wird geholfen.


Noch kein ver.di Mitglied???   Kein Problem, hier einfach Online Mitglied werden.







5 Kommentare:

  1. Na das ist doch mal etwas schönes, denn ich bin auch der Meinung, das alle in einem Betrieb das gleiche Recht auf Urlaub haben, da keiner mehr oder weniger arbeitet, ob jung oder alt.... Sehr gute Sache find ich persönlich!

    AntwortenLöschen
  2. Was, wenn jetzt einer auf die Idee kommt den §3 des BUrlG zur Wirkung kommen zu lassen???

    AntwortenLöschen
  3. @Anonym hat gesagt...

    Was, wenn jetzt einer auf die Idee kommt den §3 des BUrlG zur Wirkung kommen zu lassen???



    Keine Angst, sooo einfach geht das nicht.

    AntwortenLöschen
  4. Aber unmöglich ist es auch nicht...Bestandschutz gibt es, aber...wer so mit Steinen um sich wirft und eigentlich in einem Glashaus sitzt sollte sich hinterher zumindestens nicht wundern

    AntwortenLöschen
  5. Erstens hat es ja jeder/jede selbst in der Hand ob er den Urlaubsanspruch geltend macht. Und zweitens sind die Anweisungen des Arbeitgebers Bestandteil des Arbeitsvertrages, einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber gehen da nicht, also Bange machen ist hier Fehl am Platz!

    AntwortenLöschen

Anonymes kommentieren wieder möglich!